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Für Kommunen: Naturschutz, der sich auch verwaltungstechnisch rechnet
Kommunen haben eine Möglichkeit, die weder Privatpersonen noch Unternehmen haben: sie besitzen selbst große Flächen, von Schulhöfen über Grünanlagen bis zu Randstreifen entlang von Straßen, und sie entscheiden direkt über deren Nutzung. Genau hier lässt sich Naturschutz oft schneller umsetzen als anderswo, wenn man weiß, wo man ansetzt. Diese Seite gibt den praktischen Überblick über kommunale Flächen allgemein — für die Bildungsseite mit Schulgärten siehe Schulgärten und Kommunen, für die große Vision siehe Stadt der Zukunft.

Fotocredit: Andreas Ebner Fotografie
01
Warum sich das für eine Gemeinde lohnt
Eine naturnah gestaltete öffentliche Fläche kostet über die Jahre meist weniger als eine intensiv gepflegte, weil seltener gemäht und weniger bewässert werden muss. Gleichzeitig lassen sich viele Maßnahmen über Ökopunkte anrechnen: wer an einer Stelle Fläche versiegelt, kann an anderer Stelle ökologisch aufwerten, das betrifft auch Kommunen bei eigenen Bauprojekten. Dazu kommt ein Effekt, der in Förderanträgen und Bürgerbefragungen zunehmend zählt: sichtbarer, erlebbarer Naturschutz vor der eigenen Haustür.

Fotocredit: Andreas Ebner Fotografie
02
Wo Kommunen konkret ansetzen können
45 Prozent der deutschen Siedlungs- und Verkehrsfläche sind heute versiegelt, mit spürbaren Folgen für Hochwasserschutz und Stadtklima.
- Entsiegelung: überdimensionierte Parkplätze, ungenutzte Wege und Plätze zurückbauen
- Schulgelände und öffentliche Grünflächen: wie in unserem Projekt an der Mörikeschule
- Straßenbäume und Grünanlagen: klimaresiliente, heimische Baumarten statt anfälliger Standardsorten pflanzen
- Essbare öffentliche Flächen: nach dem Vorbild des Alchemistenparks in Österreich
- Hecken und Biotopverbund: entlang von Feldwegen und Gemeindegrenzen, um isolierte Grünflächen wieder zu vernetzen
Quelle: Umweltbundesamt, Bodenversiegelung

Fotocredit: Andreas Ebner Fotografie
03
Wie wir Kommunen begleiten
Wir übernehmen die fachliche Planung, von der Bestandsaufnahme bis zur Pflanzung, und bleiben auch danach ansprechbar, damit eine Fläche nicht nach der ersten Legislaturperiode wieder verwildert oder aus Kostengründen zurückgebaut wird. Das kann eine einzelne Grünfläche sein oder ein mehrjähriges Programm über mehrere Standorte im Gemeindegebiet.
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